Persönlichkeitsschutz
Zu den persönlichen Daten gehört der Name, die Adresse (auch E-Mail), Geburtsdatum ....
Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt
oder der Betroffene eingewilligt hat. Bei Minderjährigen müssen sich die
Erziehungsberechtigten mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären.
Recht am Bild
Das Gleiche gilt auch für Bilder von Schülern, Lehrern und Eltern.
Wenn die dargestellte Person identifizierbar ist, hat sie als Privatperson das Recht am eigenen Bild.
Auch hier muss also in der Regel ein Einverständniserklärung vorliegen. Ausgenommen sind hier
nur sogenannte "Personen des öffentlichen Interesses", wie z.B. Politiker. Anders liegt der Fall,
wenn die abgebildete Person nur "Beiwerk" eines Bildes z.B. einer Schulveranstaltung und damit
beliebig austauschbar ist. Auf Klassenfotos ist in der Regel jeder Schüler zu identifizieren.
Vor einer Veröffentlichung muss also das Einverständnis aller Betroffenen eingeholt werden.
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/325838-325840-1-mustertext_einwilligung_schuelerinnen.rtf
http://www.lehrer-online.de/dyn/12.htm