Persönlichkeitsschutz

 

Zu den persönlichen Daten gehört der Name, die Adresse (auch E-Mail), Geburtsdatum ....

Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt

oder der Betroffene eingewilligt hat. Bei Minderjährigen müssen sich die

Erziehungsberechtigten mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären.

 

Recht am Bild

 

Das Gleiche gilt auch für Bilder von Schülern, Lehrern und Eltern.

Wenn die dargestellte Person identifizierbar ist, hat sie als Privatperson das Recht am eigenen Bild.

Auch hier muss also in der Regel ein Einverständniserklärung vorliegen. Ausgenommen sind hier

nur sogenannte "Personen des öffentlichen Interesses", wie z.B. Politiker. Anders liegt der Fall,

wenn die abgebildete Person nur "Beiwerk" eines Bildes z.B. einer Schulveranstaltung und damit

beliebig austauschbar ist. Auf Klassenfotos ist in der Regel jeder Schüler zu identifizieren.

Vor einer Veröffentlichung muss also das Einverständnis aller Betroffenen eingeholt werden.

 

http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/325838-325840-1-mustertext_einwilligung_schuelerinnen.rtf

 

http://www.lehrer-online.de/dyn/12.htm